Preise:
Bei Übersetzungen sind Textlänge, Sprachkombination und Schwierigkeitsgrad für die Honorarberechnung ausschlaggebend. Bitte lassen Sie uns daher Ihren Text zukommen, damit wir Ihnen in Abhängigkeit von diesen Faktoren ein Angebot unterbreiten können. Abrechnungsmodus bei Übersetzungen ist die Zeile des übersetzten Textes mit einer Zeilenlänge von 50-55 Anschlägen. Bei sehr kurzen Übersetzungen wird eine Mindestpauschale erhoben.
Andere Leistungen wie das Lektorat oder die Adaptation schon vorhandener Texte werden nach Zeitaufwand, d.h. auf Stundenbasis abgerechnet. Dasselbe gilt übrigens für die Übertragung kreativer Texte in eine andere Sprache.
Für die Beglaubigung einer Übersetzung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Ich bin durch das Landgericht Darmstadt als Übersetzerin entsprechend ermächtigt.
Rufen Sie uns einfach an oder übersenden Sie den zu übersetzenden Text per E-Mail, Fax oder Post. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und lassen Ihnen umgehend ein kostenloses und unverbindliches Angebot zukommen!